Hinweise zum halbjährlich erteilten Unterricht
- Donnerstag, 07. Oktober 2021 15:29
- S. Happe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)“ vom 04.05.2010 legt fest, dass in der Stundentafel einstündig ausgewiesene Fächer in der Regel als Halbjahresunterricht zu erteilen sind. Daraus folgt, dass eine Reihe von Fächern in der Klasse Ihres Kindes nur im ersten bzw. zweiten Halbjahr, dafür aber in zwei Stunden pro Woche unterrichtet wird. Diese Regelung kommt unserem Grundsatz, Unterricht möglichst in Doppelstunden zu erteilen und somit die Lernintensität zu erhöhen, entgegen.
In der untenstehenden Tabelle finden Sie die Fächer, die jeweils in der Schulform und dem Jahrgang Ihres Kindes in diesem Schuljahr von dieser Regelung betroffen sind. Bitte schauen Sie im Stundenplan Ihres Kindes nach, welche Fächer davon im ersten Halbjahr erteilt werden, denn die Halbjahresnoten in diesen Fächern werden zum Schuljahresende in das Versetzungszeugnis übernommen, sind also versetzungswirksam. Diejenigen Fächer aus der Liste, die Ihr Kind nicht im ersten Halbjahr hat, werden dann im 2. Halbjahr erteilt.