Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
An unserer Schule können die meisten Lernmittel, die Ihre Kinder für das nächste Schuljahr benötigen, gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig, sie wird für jedes Schuljahr von Ihnen neu entschieden.
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus den Listen ersichtlich, die Sie schulzweigbezogen in einer gesonderten Datei finden (Listen der vorgesehenen Lernmittel). Es werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf jeder Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist außerdem auf dem Anmeldebogen vermerkt.
Die Lernmittel werden nur als Komplettpaket ausgeliehen. Der Abnutzungsgrad einzelner Bücher ist kein Ablehnungsgrund für das Komplettpaket, wenn eine grundsätzliche Entscheidung für die Teilnahme an der Ausleihe getroffen wurde. Erziehungsberechtigten, die einzelne Bücher selbst beschaffen, wird kein anteiliger Preisnachlass gewährt.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, geben Sie bitte das nächste Formular „Anmeldung“, das ausgedruckt werden muss, ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück.
Letzter Termin für die Rückgabe dieser Anmeldung sowie die Überweisung der festgesetzten Leihgebühr ist der 28. Mai 2010. Anmeldungen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit also, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
Ausnahme: Der zukünftige 5. Jahrgang sowie die Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie gilt der Ausnahmetermin 18.06.2010.
Die Zahlung ist wie folgt vorzunehmen: Überweisung auf das Konto bei der
Sparkasse Weserbergland
Schule am Kanstein – KGS
„Lernmittelausleihe“ und Name/zukünftige Klasse des Kindes
Kto.-Nr.: 1011105
BLZ: 254 501 10
Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder -, sind im Schuljahr 2010/11 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich auch zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern erhalten bei Vorlage von aktuellen Schulbescheinigungen eine Ermäßigung auf den Ausleihbetrag.
Anmeldeformular für die Schulbuchausleihe
Schulbuchlisten und Lernmittel:
Realschule Hauptschule Gymnasium5R 5H 5G6R 6H 6G7R 7H 7G8R 8H 8G9R 9H 9G10R 10H 10G 11 12 + 13